Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hundeschule GoodDogs - Für Menschen mit Hund
Der Vertrag wird zwischen dem Kunden und der Hundeschule "GoodDogs - Für Menschen mit Hund", Inhaberin und Hundetrainerin Stefanie Wüchner, Frühlingstr. 24, 85617 Aßling abgeschlossen.
1. Vertragsausschluss
1. Mit Anmeldung bzw. der Teilnahme des Hundes, bietet der Kunde der Hundeschule den Abschluss eines Vertrages unter Einbeziehung und im Einverständnis mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hundeschule an. Die Anmeldung ist Aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl bindend für die Teilnahme und verpflichtet grundsätzlich zur Zahlung der Gebühr.
Bei Rücktritt des Kunden bis zu 48 Stunden vor dem Kurs, fallen keine Kosten an. Die Teilnehmergebühr ist unbar zu entrichten. Bei Nichtverbrauch der Kurseinheiten besteht kein Rückerstattungsanspruch. Der Kunde hat die Möglichkeit, eine Einheit pro Kurs zu verschieben und bekommt die Gelegenheit, diese an einem Ersatztermin nachzuholen.
2. Die Hundeschule behält sich vor, den angebotenen Unterricht nach eigenem Ermessen abzubrechen bzw. auszusetzen, z.B. bei zu geringer Teilnehmerzahl, Unverträglichkeit der Hunde, Krankheit ect. Die Kursgebühren werden in diesem Fall anteilsmäßig zurückerstattet, bzw. anteilsmäßig nicht erhoben.
2. Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand sind Gruppenkurse, Einzelstunden/Coachings, Workshops, Hundewanderungen, und angeleitete Spaziergänge. Eine Erweiterung des Programms bleibt vorbehalten.
Der Kunde kann sich vorab über den Inhalt und den voraussichtlichen Ablauf der jeweiligen Angebote erkundigen. Eine Erfolgsgarantie kann nicht gewährt werden, da dies u. a. auch von der Mitarbeit des Kunden abhängt.
3. Teilnehmervoraussetzungen
Der Kunde versichert, dass sein Hund geimpft, behördlich angemeldet und ausreichend haftpflicht-versichert ist. Auf Verlangen ist der Kunde verpflichtet, die notwendigen Nachweise hierüber vorzulegen. Des Weiteren versichert der Kunde, dass sein Hund keine ihm bekannte Krankheit hat oder mit Flöhen sowie Milben behaftet ist.
Sollte eine derartige Krankheit bzw. Floh- und Milbenbefall festgestellt werden, ist die Hundeschule berechtigt, den Hund von der Veranstaltung auszuschließen, eine Kostenerstattung erfolgt in diesem Fall nicht.
Eine läufige Hündin ist während der Läufigkeit von der Veranstaltung nicht ausgeschlossen, außer die Parteien treffen ausdrücklich eine andere Absprache hinsichtlich der Teilnahme.
Der Kunde ist verpflichtet, der Hundeschule über Verhaltensauffälligkeiten, Aggressivität und auch Ängstlichkeit seines Hundes Auskunft zu erteilen.
4. Haftung
Der Kunde übernimmt die alleinige Haftung für seinen Hund, auch wenn er auf Veranlassung der Hundetrainerin handelt, also z.B. auch dann, wenn der Hund auf Anweisung der Hundetrainerin von der Leine gelöst wird, oder bestimmte Übungen vornehmen soll. Die Hundeschule übernimmt keinerlei Haftung für Personen-, Sach-, oder Vermögensschäden sowie für Verletzungen, gesundheitliche Folgen oder Spätfolgen am Hund, auch wenn diese Schäden durch die Anwendung und Ausführung der gezeigten und veranlassten Übungen entstehen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens der Hundetrainerin.
6. Schlussbestimmungen
1. Die Vereinbarungen und Ergänzungen müssen in Schriftform erfolgen, mündliche Nebenabreden sind unwirksam.
2. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Eine unwirksame Bestimmung ist in diesem Fall, durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck des Vertrages am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist.
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